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Proffs
Schram
Gulichs
Martis den 3ten martij1744
Extra Conspectum
Carnificis et instrumenta
Tortium
Ist inquisitus Wilhelm Körfer
vorgeforderet und in der güthe die wahrheijt zu bekennen
öfters erinnert worden.
Und darauff üper interrogatoria tortibus befragt
worden wie folgt:
Sequentur auf tortiæ ad 2 negative.
Worauf als inquisit in negativis beharrte und
alle gütliche ahn herein ... nichts unbefragen wollen
den selben bedeütet worden das wieder ihnen mit der ...
verfahren werden solle.
Inquisit aber hatt vor ... seine unschuld
vorgeschüf.
Ex tunc ist den selben den [scharfrichter vor]
gestellet und von diesen inquisito die instrumenta
tortia vorgelegt und bedeutet worden wie appliciret
werden sollen.
Dahr nun inquisit sich -zu keiner bekantnüß
ahnschicken wollen, ist der halb zur folter kammer
eingeführet und sich aus zu kleiden, dem scharfrichteren
aber injungirt worden inquisitum auf den folterstuhl
aufzusetzen und gewöhnlichen maassen zu binden.
Und weilen inquisit auf ferner erschehene
befragung super ante dictis interrogatoria in negativis
verblieben, ist mit ahnschraubung des spanischen
stieffels ahn linken bein und ahnspannung der zehn
corden verfahren worden ohne das der inquisit auf
bestehende
befragen etwas bekennt.
Woher den auf den rechten bein ebenso gestelt der
spanische stieffel ahngeschraubet worden, so inquisit
gleichfals ohne etwas zu bekennen ausgehalten, und ist
unter der ahnschraubung besagte stieffelen bemercket
worden das inquisit nicht ein mahl ‘o wehe’, sondern zu
uns gesagt: ‘Ich bitte euch durch die bittere passion
unseres Heijlandts quälet mich mensch der ganz ohnnösel
ist, doch nicht so, und seije so ohnschuldig als gott
und ein kindt daß erstlich geboren worden
Proffs
Schram
Gulichs
Eodem
Tertius inquisitus Heinrich Körffer vorgeforderet
[einde]
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