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Corpus Delicti van de
Violente huysbraecke
Knevelerie en Grausaemen
Moord van den Pastoor te
Grevenbygt, gebeurt in de
Nacht van of 28 op of 29 January
1751
Veneris den 29 Jan. 1751
Demnach in abwesenheit Ihrer Churfurst. Durchleucht
Vogtverwalteren Herren Grein,
welcher als Landtschreiber der brüchten thädigung im ambt
Dahlen dermahlen beijwohnen solle, durch
Wilhelmen Radermeckers Cüsteren Dorfs
Grevenbiecht ambts Born die Anzeig diesen morgen
geschehen, dass in jetz abgewichener nacht in des heeren
Pastoris van besagten Grevenbiecht Joannes Denijs behausung, so im
Dorf zwischen anderen häuser gelegen, ein einbruch
geschehen und gedachter herr Pastor in Seinem
Schlaffzimmer todt gefunden worden, als saben auf
beschehene Convocation in loco loci
sich eingefunden Scheffen Jessen, Schulpen
und Smeets, in massen der ältiste Scheffen Backhaus bekanten
alters und ohnpässlichkeit halber nicht hatt erscheinen
können und Scheffen Frencken
aussgeblieben ist. So dann seijndt auf aussgelasene
citation Comparirt beijde chirurgi Florentin und Schütte
sine medicina doctore Stein
funder emanente gestalten die erferderliche visitation
vorzunehmen und das nothgeding zu halten.
Coram quibus Scabinis
Der platz des Einbruchs an obgedachte behausung
besichtiget und befonden worden:
Dass an der Kuch einige Scheiben auss einer oberer
Glassfenster aussgenommen und da durch zweiffels ohn ein
armb gestochen, die untere einwendige glass und auswendige
hölzerne fensteren eröfnet, so dan dass einer in der
unterer fenster im Rahmen gewesener eisener Staab
ausgefregelt worden wodurch die dieb und mördere
hineingestiegen.
Ex tunc haben obgenannte beijde Chirurgi den leiblichen
aijdt aussgeschwohren und mittels dessen angelobt die
vorzunehmende visitation nach ihrem besten wissen und
gewissen, niemandt zu lieb noch zu leijdt, sonderen wie
Sie es vor dem jüngsten Gericht gottes verantworthen zu
können sich getrawen, verrichten und über das befinden
ihre declaration ad protocollum gelangen lassen zu wollen.
Wie nun die visitation vorgenohmen verrichtet wurde, hat
man den todten leib der ermelten Hr. pastoris in seinem
schafzimmer mit dem angesicht auf den grund, die hände mit
dunne korden auf den ruch und die die beine zusammen
geknebelt, mithin einige wenige kleine brandtmahlen, so
vermutlich mit spintliecht von wachs causiret, an dessen
rechten armb und bein wie auch vieles bluth auss nase und
mundt aussgeflossen, so dan die rechte zeith vom halss
bijss auf die brust schwartz-blauw befunden. Bei welchem
todten leib häussiges bethgezeug auss des herren Pastoris
beth lade auf dem grundt hingeworfen gelegen hatt, und
hatt Scheffen Jessen obige korden nach deme selbige loss
gebunden, zu sich genohmen umb in der archivkies binnen
Süsteren auf zu heben.
Nach vollentzogener visitation hatt Scheffen Frencken sich
auch eingefunden. Und auf anhorung des obprotocollierten
beij der visitation sich ergebenen reperti thuen,
beijde Chirurgi dem obprotocollierten Reperto beij ihrem
geleisteten aijdt sich conformiren mit den zusatz dass Sie
anderster nicht untheilen können als dass die diebe auf
oftgedachten herren Pastoren das bethgezugg geworfen, auch
vielleicht den selben damit getrucket haben, wodurch
derselb, so ohne dem bekanter massen engbrüstig geweesen
erstecket worden.
Solchem nach ist auf ausgelassene citation des Hr.
Pastoris magdt erschienen, welche dem zeugenaijdt extense
aussgeschworen und nach reiflicher warnung des meinaijdts
deponirt hat wie folgt:
Ad Generalia
ordinationis
Testis Beatrix Ratz citata jurat. et avisata als
ungefehr 45 jahren, Sagt der herr Pastor seije der
leiblicher vetter ihrer mutter sehl. gewesen. Sei
depondentinne habe ungefehr 19 jahren alss haushälterinne
oder magdt beij dem selben gewohnet ad Catera negative.
Ad factum
Resp. in jetz abgewichner nacht swischen zwölf und ein uhr
habe Sie von ihrem bette durch die ritzen der thür liecht
im vorhaus gesehen, und vermeint gehabt dass die näherinne
Lijsbeth N. welcher etwa achtzehen täg in des herren
pastoris hauss genähet, aufgestanden seije und dahe Sie
gerufen und gefragt: Lijsbet seije ihr das?
Seijen gleich darauf vier oder fünf mann in ihr zimmer
eingetrungen. Der eerstere habe ein liecht in handen
gehabt, als er aber mitten in zimmer gewesen, habe das
licht aussgeblasen und zu ihro gesagt: Canalie trehe dich umb,
und dahe Sie sich umb getrehet hette, einer oder
vielleicht mehrere (massen Sie es nicht distinguiren
können) ihr mit einem strick die fuess und mit ihrem
eigenen halstuch die hände auf den ruch zusammen gebunden,
hetten ihre bethgezug auf den kopf geworfen. Beij ihro
deponentinnen habe ihr schwesters kindt, mit nahmen Maria Elisabeth Savelkoul,
so erst 9 jahre alt, geschlafen. Dieses kindt habe sich
gantz still gehalten, dass vermutlich die diebe dieses
kindt nicht wahrgenommen hetten. Als sie deponentinne nach
nicht ein viertel stundt lang gebunden geweesen, habe sie
von dem kindt begehrt dass es aufstehen, ein messer hohlen
und ihro die hände da mit loss schneiden mögte. Als das
kindt dieses gethaen, seije Sie zum zimmer des herren
pastoris gegangen und habe gefunden dass der herr Pastor
schon todt und gelegen habe wie er anjetzo beij der
visitation befunden worden.
Solchem nach habe Sie deponentinne sich der näherinnen
Lyssebeth schlafzimmer verfüget und dieselbe auch mit
stricken geknebelt, die hände auf dem ruck zusammen und
die beine beij ein ander gebunden angetroffen. Sie habe
derselber die stricken loss geschnitten und von ihro
gehört, dass die diebe ihro ein silbernes kreutz auss dem
halss und ein ohreijsen vom kopf weggenohmen, an welchem
ohreijsen silberne spitzen oder ecken gewesen.
Derjenige, welcher zu ihro deponentinnen zuerst in ihr
schlafzimmer gekommen, habe ein weissgrawen rock am leib
und eine wetterhaub loss auf und umb dem kopf gehabt. Die
farbe der haub habe sie nicht in acht genohmen; derselbe
habe eine hochteutsche sprach gesprochen. Wie die übrige
gekleijdet gewesen und gesprochen habe, seije ihro
ohnbekant. Sie haben keinen gekennet, habe auch auf
niemand verdacht wie die diebe in der kuch gewesen hetten.
Sie gar leicht in des herren pastoris schlaafzimmer kommen
können, weilen selbiges nicht geschlossen gewesen, dan vor
einiger zeith habe Sie demselben vorgehalten dass die
thüre des nachts schliesse und also, wan des nachts ihme
etwas von kranheit überkäme, niemandt zu ihme kommen
könte, warauf er gesagt dass die thüre ohngeschlossen
lassen wolte.
Die Diebe hetten auss dem hauss gestohlen ein zur Kirchen
gehöriges silbernes Ciborium, einen silbernen zur Kirchen
gehörigen Kelch, ein klein silberner büssge mit dem
heiligen öhl darinnen, so der hr. Pastor sehl. beij denen
Krancken gebrauchet.
So dan von hr. pastoren viertzig oder fünfzig ducaten in
goldt, die eigentliche zahl seije ihro nicht bekant.
Zehen oder zwölf species perrmissie Reichsthaler in
p.missa schellingen.
Ungefehr acht hundert von denen alten halben p.missie
schillingen.
Einiges armengelt dessen zahl Sie nicht wisse.
Funfzehen ehlen weiss flächssentuch.
Einen neuen Huth.
Ein paar newer schuhe mit ein paar silbernen schnallen.
Ein paar silbernen hembderknöpf mit messingen kitger.
Eine silberne Sachuhr.
Eine scheltkradde Schnupftabachsdoss mit einem silbernen
bändtgen und silbernem charnier.
Dreij dutzendt Servietten, so Sie eigentlich nicht taxiren
könne, jedoch das stuck fur dreij schellingen species
p.missie nicht lassen wolte.
Von ihro deponentinne hetten dieselbe weggenohmen:
Siebenzehen ducaten in goldt.
An harten species p.missie pattacons, Cronenstucker und
sönstiges handgelt wenigstens ad funf und zwanzig
Reichsthaler species permissie.
Ein goldenes Kreutz mit einem goldener schlössgen wie die
frauleuth im halss tragen, so ihro acht vsd und vier
stüber species p. missie gekostet.
Ein Bittbuch mit einem silbernem krampf welches noch neu
und ihro zweij Reichsthaler 25 stüber species p.missie
gekostet.
Sieben oder achtfrauen hauben mit spitzen. So dan acht
nesseltüchene und einem bondten halstuch so ungefehr zwölf
species p.missie Reichsthaler werth.
So dan auch ungefehr zehen oder sechsszehen species
Reichsthaler an hart frantzösisch silbergelt So ihr bruder
Johan Rotz ihro ihm verwahr gegeben
gehabt.
Was Sie von denen gestohlenen sachen nicht taxiret wisse
Sie eigentlich nicht zu taxiren. Und könte seijn dass
mehrere sachen gestohlen worden, welches Sije in der Eijll
und wegen grosser alteration nicht wissen könne.
Dan gibt zu erkennen dass einen leinen zwergsack in des
Hr. Pastoris schafzimmer an der nacht gefunden, warin von
ihro sieben schurtzelen eingepacht gewesen, so die diebe
hetten liggen lassen. Silentio imposito dimissa.
Diesem nach ist die näherinne Elisabeth, beschehene
Citation, erschienen, welche noch zur zeith injurato
vernohmen jedoch ernstlich ermahnt die reinen wahrheit zu
offenbahren, sagt dat Elisabeth Salden heisse,
von Guttekoven ambts Born zu hauss und 35 jahren al(t)
seije, so
Ad factum
Sagt in jetz abgewichenenr nacht haben Sie in des herren
pastoris hauss einge unruhe gehört, immassen Sie nicht
geschlaffen und vermeint gehabt, ess seije der herr Pastor
zum krancken gerufen worden. Wie viel uhr es gewesen wisse
Sie nicht. Her nach seijen dreij mannskerl in ihr
schlafzimmer gekommen welche eine brennende ampel beij
sich gehabt. Einer deren hette ihro die beine und darauf
die hände gebunden und den haubtpulf aufs angesicht
geworfen, ihro einen silbernes kreutz auss dem hals und
ihr ohreijssen mit silbernen ecken vom kopf weggenohmen.
Dieser hette eine braune wetterhaub aufen kopf gehabt, so
am hals beijgeknöpft gewesen, so dan einen weissgrawen
rock mit runden vorarmelen oder mawen am leib gehabt. Wie
die zweij andere gekleijdet gewesen, habe Sie nicht
unterscheiden können. Sie habe jedoch wargenohmen dass die
selbe mit keinen Kiddelen gekleijdet gewesen. Sie habe
keinen gekennet. Der erstgemelter habe ihro auf
hochteutscher sprach in der stille gefragt, wo ihr get
seije, und Sie geantworthet dass keines hette, warauf der
selbe abgewichen.
Eine weil darnach seije des heeren pastoris magdt Beatrix
Ratz zu ihro gekommen welche ihro die stricken loss
geschnitten und gesagt habe dass der herr Pastor schon
todt seije, warauf Sie auch zu des herren pastoris
schlafzimmer gegangen und den selben alda todt gefunden
habe. Auf niemandt verdacht cum oblatione ad juramentum.
Silentio imposito demissa.
Den vorgemelten zwergsack hatt Scheffen Jessen umb auf der
gerichts stub binnen Susteren auf zu heben zu sich
genohmen. An welchen zwergsack keine kennzeichen gefunden
worden.
(Onderstond) In fidem protocolli.
(Was getekent) J.P. M. Helgers gerichtsschreiber.
Collatæ et authentisatæ
Per Copiam
in Valkenborg hac 22.
Septemb.
J. Theod. Van Craen Scabin.
1773
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