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Corpus delicti van de roofmoord op de pastoor van Grevenbicht
28/29 januari 1751   · · · · · ·   RHCL  Maastricht  LvO 8180

 


Corpus Delicti van de
Violente huysbraecke
Knevelerie en Grausaemen
Moord van den Pastoor te
Grevenbygt, gebeurt in de
Nacht van of 28 op of 29 January
1751


Veneris den 29 Jan. 1751

Demnach in abwesenheit Ihrer Churfurst. Durchleucht Vogtverwalteren Herren Grein, welcher als Landtschreiber der brüchten thädigung im ambt Dahlen dermahlen beijwohnen solle, durch Wilhelmen Radermeckers Cüsteren Dorfs Grevenbiecht ambts Born die Anzeig diesen morgen geschehen, dass in jetz abgewichener nacht in des heeren Pastoris van besagten Grevenbiecht Joannes Denijs behausung, so im Dorf zwischen anderen häuser gelegen, ein einbruch geschehen und gedachter herr Pastor in Seinem Schlaffzimmer todt gefunden worden, als saben auf beschehene Convocation 
in loco loci sich eingefunden Scheffen Jessen, Schulpen und Smeets, in massen der ältiste Scheffen Backhaus bekanten alters und ohnpässlichkeit halber nicht hatt erscheinen können und Scheffen Frencken aussgeblieben ist. So dann seijndt auf aussgelasene citation Comparirt beijde chirurgi Florentin und Schütte sine medicina doctore Stein funder emanente gestalten die erferderliche visitation vorzunehmen und das nothgeding zu halten.

    Coram quibus Scabinis

Der platz des Einbruchs an obgedachte behausung besichtiget und befonden worden:
Dass an der Kuch einige Scheiben auss einer oberer Glassfenster aussgenommen und da durch zweiffels ohn ein armb gestochen, die untere einwendige glass und auswendige hölzerne fensteren eröfnet, so dan dass einer in der unterer fenster im Rahmen gewesener eisener Staab ausgefregelt worden wodurch die dieb und mördere hineingestiegen.
Ex tunc haben obgenannte beijde Chirurgi den leiblichen aijdt aussgeschwohren und mittels dessen angelobt die vorzunehmende visitation nach ihrem besten wissen und gewissen, niemandt zu lieb noch zu leijdt, sonderen wie Sie es vor dem jüngsten Gericht gottes verantworthen zu können sich getrawen, verrichten und über das befinden ihre declaration ad protocollum gelangen lassen zu wollen.
Wie nun die visitation vorgenohmen verrichtet wurde, hat man den todten leib der ermelten Hr. pastoris in seinem schafzimmer mit dem angesicht auf den grund, die hände mit dunne korden auf den ruch und die die beine zusammen geknebelt, mithin einige wenige kleine brandtmahlen, so vermutlich mit spintliecht von wachs causiret, an dessen rechten armb und bein wie auch vieles bluth auss nase und mundt aussgeflossen, so dan die rechte zeith vom halss bijss auf die brust schwartz-blauw befunden. Bei welchem todten leib häussiges bethgezeug auss des herren Pastoris beth lade auf dem grundt hingeworfen gelegen hatt, und hatt Scheffen Jessen obige korden nach deme selbige loss gebunden, zu sich genohmen umb in der archivkies binnen Süsteren auf zu heben.

Nach vollentzogener visitation hatt Scheffen Frencken sich auch eingefunden. Und auf anhorung des obprotocollierten beij der visitation  sich ergebenen reperti thuen, beijde Chirurgi dem obprotocollierten Reperto beij ihrem geleisteten aijdt sich conformiren mit den zusatz dass Sie anderster nicht untheilen können als dass die diebe auf oftgedachten herren Pastoren das bethgezugg geworfen, auch vielleicht den selben damit getrucket haben, wodurch derselb, so ohne dem bekanter massen engbrüstig geweesen erstecket worden.

Solchem nach ist  auf ausgelassene citation des Hr. Pastoris magdt erschienen, welche dem zeugenaijdt extense aussgeschworen und nach reiflicher warnung des meinaijdts deponirt hat wie folgt:

        Ad Generalia ordinationis
Testis Beatrix Ratz citata jurat. et avisata als ungefehr 45 jahren, Sagt der herr Pastor seije der leiblicher vetter ihrer mutter sehl. gewesen. Sei depondentinne habe ungefehr 19 jahren alss haushälterinne oder magdt beij dem selben gewohnet ad Catera negative.

        Ad factum
Resp. in jetz abgewichner nacht swischen zwölf und ein uhr habe Sie von ihrem bette durch die ritzen der thür liecht im vorhaus gesehen, und vermeint gehabt dass die näherinne Lijsbeth N. welcher etwa achtzehen täg in des herren pastoris hauss genähet, aufgestanden seije und dahe Sie gerufen und gefragt: Lijsbet seije ihr das?
Seijen gleich darauf vier oder fünf mann in ihr zimmer eingetrungen. Der eerstere habe ein liecht in handen gehabt, als er aber mitten in zimmer gewesen, habe das licht aussgeblasen und zu ihro gesagt: Canalie trehe dich umb, und dahe Sie sich umb getrehet hette, einer oder vielleicht mehrere (massen Sie es nicht distinguiren können) ihr mit einem strick die fuess und mit ihrem eigenen halstuch die hände auf den ruch zusammen gebunden, hetten ihre bethgezug auf den kopf geworfen. Beij ihro deponentinnen habe ihr schwesters kindt, mit nahmen Maria Elisabeth Savelkoul, so erst 9 jahre alt, geschlafen. Dieses kindt habe sich gantz still gehalten, dass vermutlich die diebe dieses kindt nicht wahrgenommen hetten. Als sie deponentinne nach nicht ein viertel stundt lang gebunden geweesen, habe sie von dem kindt begehrt dass es aufstehen, ein messer hohlen und ihro die hände da mit loss schneiden mögte. Als das kindt dieses gethaen, seije Sie zum zimmer des herren pastoris gegangen und habe gefunden dass der herr Pastor schon todt und gelegen habe wie er anjetzo beij der visitation befunden worden.

Solchem nach habe Sie deponentinne sich der näherinnen Lyssebeth schlafzimmer verfüget und dieselbe auch mit stricken geknebelt, die hände auf dem ruck zusammen und die beine beij ein ander gebunden angetroffen. Sie habe derselber die stricken loss geschnitten und von ihro gehört, dass die diebe ihro ein silbernes kreutz auss dem halss und ein ohreijsen vom kopf weggenohmen, an welchem ohreijsen silberne spitzen oder ecken gewesen.
Derjenige, welcher zu ihro deponentinnen zuerst in ihr schlafzimmer gekommen, habe ein weissgrawen rock am leib und eine wetterhaub loss auf und umb dem kopf gehabt. Die farbe der haub habe sie nicht in acht genohmen; derselbe habe eine hochteutsche sprach gesprochen. Wie die übrige gekleijdet gewesen und gesprochen habe, seije ihro ohnbekant. Sie haben keinen gekennet, habe auch auf niemand verdacht wie die diebe in der kuch gewesen hetten. Sie gar leicht in des herren pastoris schlaafzimmer kommen können, weilen selbiges nicht geschlossen gewesen, dan vor einiger zeith habe Sie demselben vorgehalten dass die thüre des nachts schliesse und also, wan des nachts ihme etwas von kranheit überkäme, niemandt zu ihme kommen könte, warauf er gesagt dass die thüre ohngeschlossen lassen wolte.
Die Diebe hetten auss dem hauss gestohlen ein zur Kirchen gehöriges silbernes Ciborium, einen silbernen zur Kirchen gehörigen Kelch, ein klein silberner büssge mit dem heiligen öhl darinnen, so der hr. Pastor sehl. beij denen Krancken gebrauchet.
So dan von hr. pastoren viertzig oder fünfzig ducaten in goldt, die eigentliche zahl seije ihro nicht bekant.
Zehen oder zwölf species perrmissie Reichsthaler in p.missa schellingen.
Ungefehr acht hundert von denen alten halben p.missie schillingen.
Einiges armengelt dessen zahl Sie nicht wisse.
Funfzehen ehlen weiss flächssentuch.
Einen neuen Huth.
Ein paar newer schuhe mit ein paar silbernen schnallen.
Ein paar silbernen hembderknöpf mit messingen kitger.
Eine silberne Sachuhr.
Eine scheltkradde Schnupftabachsdoss mit einem silbernen bändtgen und silbernem charnier.
Dreij dutzendt Servietten, so Sie eigentlich nicht taxiren könne, jedoch das stuck fur dreij schellingen species p.missie nicht lassen wolte.

Von ihro deponentinne hetten dieselbe weggenohmen:
Siebenzehen ducaten in goldt.
An harten species p.missie pattacons, Cronenstucker und sönstiges handgelt wenigstens ad funf und zwanzig Reichsthaler species permissie.
Ein goldenes Kreutz mit einem goldener schlössgen wie die frauleuth im halss tragen, so ihro acht vsd und vier stüber species p. missie gekostet.
Ein Bittbuch mit einem silbernem krampf welches noch neu und ihro zweij Reichsthaler 25 stüber species p.missie gekostet.
Sieben oder achtfrauen hauben mit spitzen. So dan acht nesseltüchene und einem bondten halstuch so ungefehr zwölf species p.missie Reichsthaler werth.
So dan auch ungefehr zehen oder sechsszehen species Reichsthaler an hart frantzösisch silbergelt So ihr bruder Johan Rotz ihro ihm verwahr gegeben gehabt.
Was Sie von denen gestohlenen sachen nicht taxiret wisse Sie eigentlich nicht zu taxiren. Und könte seijn dass mehrere sachen gestohlen worden, welches Sije in der Eijll und wegen grosser alteration nicht wissen könne.
Dan gibt zu erkennen dass einen leinen zwergsack in des Hr. Pastoris schafzimmer an der nacht gefunden, warin von ihro sieben schurtzelen eingepacht gewesen, so die diebe hetten liggen lassen. Silentio imposito dimissa.

Diesem nach ist die näherinne Elisabeth, beschehene Citation, erschienen, welche noch zur zeith injurato vernohmen jedoch ernstlich ermahnt die reinen wahrheit zu offenbahren, sagt dat Elisabeth Salden heisse, von Guttekoven ambts Born zu hauss und 35 jahren al(t) seije, so

        Ad factum
Sagt in jetz abgewichenenr nacht haben Sie in des herren pastoris hauss einge unruhe gehört, immassen Sie nicht geschlaffen und vermeint gehabt, ess seije der herr Pastor zum krancken gerufen worden. Wie viel uhr es gewesen wisse Sie nicht. Her nach seijen dreij mannskerl in ihr schlafzimmer gekommen welche eine brennende ampel beij sich gehabt. Einer deren hette ihro die beine und darauf die hände gebunden und den haubtpulf aufs angesicht geworfen, ihro einen silbernes kreutz auss dem hals und ihr ohreijssen mit silbernen ecken vom kopf weggenohmen. Dieser hette eine braune wetterhaub aufen kopf gehabt, so am hals beijgeknöpft gewesen, so dan einen weissgrawen rock mit runden vorarmelen oder mawen am leib gehabt. Wie die zweij andere gekleijdet gewesen, habe Sie nicht unterscheiden können. Sie habe jedoch wargenohmen dass die selbe mit keinen Kiddelen gekleijdet gewesen. Sie habe keinen gekennet. Der erstgemelter habe ihro auf hochteutscher sprach in der stille gefragt, wo ihr get seije, und Sie geantworthet dass keines hette, warauf der selbe abgewichen.
Eine weil darnach seije des heeren pastoris magdt Beatrix Ratz zu ihro gekommen welche ihro die stricken loss geschnitten und gesagt habe dass der herr Pastor schon todt seije, warauf Sie auch zu des herren pastoris schlafzimmer gegangen und den selben alda todt gefunden habe. Auf niemandt verdacht cum oblatione ad juramentum.
Silentio imposito demissa.

Den vorgemelten zwergsack hatt Scheffen Jessen umb auf der gerichts stub binnen Susteren auf zu heben zu sich genohmen. An welchen zwergsack keine kennzeichen gefunden worden.

(Onderstond) In fidem protocolli.
(Was getekent)  J.P. M. Helgers gerichtsschreiber.

     Collatæ et authentisatæ    Per Copiam
     in Valkenborg hac 22. Septemb.  
     J. Theod. Van Craen Scabin.
1773

   


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Verzameld door John van Eekelen
Tekeningen © Maaike van Eekelen

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